Luppenau

          Berichte aus den Fraktionen des Gemeinderates

SAALE-ELSTER-AUEN-KURIER - November 2020  - Michael Teske-   

Noch mehr Fluglärm verhindern - Einwendungen schreiben!

Am 8. Oktober erschien folgende Pressemitteilung der Landesdirektion Sachsen: „Die Flughafen Leipzig/Halle GmbH beantragte am 12. August 2020 bei der Landesdirektion Sachsen die Genehmigung für den Ausbau des Verkehrsflughafens Leipzig/ Halle. Das Vorhaben umfasst im Wesentlichen die Erweiterung des Vorfeldes 4, den Bau zusätzlicher Rollwege, Flächen für die Flugzeugenteisung, eine Schneedeponie sowie sonstige Nebenanlagen … Die Landesdirektion Sachsen legt im Rahmen des Genehmigungsverfahrens - dem Planfeststellungsverfahren - die Antragsunterlagen mit den Einzelheiten der Planung ab dem 16. November 2020 für einen Monat zur Einsichtnahme öffentlich aus.“
Die beantragte Erweiterung dient der Erhöhung der Kapazität des Flughafens für nächtliche Frachtflüge auf bis zu 200 Prozent in den nächsten zehn Jahren. Das bedeutet für die Einwohner der Einheitsgemeinde Schkopau noch mehr Fluglärm.
Die zunehmenden Belastungen müssen wenigstens mit zusätzlichen vom Flughafen zu finanzierenden „passiven“ Schallschutzmaßnahmen wie Lüfter und Schallschutzfenster entschärft werden. Einem Antrag der Fraktion Die Linke/Grüne/ Pro Bürger, diese Forderungen in die Fluglärmkommission einzubringen, hat der Gemeinderat am 13. Oktober einstimmig zugestimmt. Die Fluglärmkommission hat am 14. Oktober die Gründung einer Arbeitsgruppe beschlossen, an der auch der Vertreter der Gemeinde Schkopau teilnehmen wird. Die Arbeitsgruppe wird eine Stellungnahme der Fluglärmkommission zur Flughafenerweiterung erarbeiten. Unser Antrag wird eine wesentliche Arbeitsgrundlage dieses Gremiums bilden.
Unsere Bemühungen zur Begrenzung der Fluglärmbelastung können aber nur erfolgreich sein, wenn Flughafen und Genehmigungsbehörde deutlich gemacht wird, wie die Anwohner die nochmalige Verstärkung des Nachtflugverkehrs sehen. Deshalb bitte ich Sie, von Ihrem Recht auf Bürgerbeteiligung Gebrauch zu machen, sich die ausgelegten Planungsunterlagen anzusehen und vor allem Einwendungen zu schreiben. Denn je mehr Einwendungen am Ende auf dem Tisch liegen, umso stärker müssen die Interessen der Fluglärmbetroffenen beim Genehmigungsverfahren gewichtet werden.

Hier sind die wichtigsten Informationen zur Bürgerbeteiligung:
• Die öffentliche Auslegung der Planungsunterlagen erfolgt vom 16. November bis zum 15. Dezember, u. a. im Bürgerhaus Schkopau. Details dazu werden im Amtsblatt veröffentlicht und werden auch über einen Link auf der Homepage der Gemeinde Schkopau www.gemeinde-schkopau.de abrufbar sein. Die Antragsunterlagen werden im Auslegungszeitraum auch online verfügbar sein: www.lds.sachsen.de/bekanntmachung/

• Die Einwendungsfrist endet am 15. Februar 2021. Bis dahin müssen Sie Ihre Einwendungen mit Ihren Bedenken und Hinweisen zum Flughafenausbau bei der Gemeinde Schkopau oder bei der Landesdirektion Sachsen abgegeben haben.

• Beginnend mit der Auslegung der Planungsunterlagen wollte die IG Nachtflugverbot mit Unterstützung der Gemeinde Schkopau mehrere Informationsveranstaltungen durchführen. Diese können nun mindestens bis Ende November aufgrund der neuen Corona-Maßnahmen nicht stattfinden.Das ist ein eklatantes Beispiel für die Entrechtung der Menschen durch „Corona“. Bitte beobachten Sie dennoch die Veröffentlichungen der Gemeinde auf Ihrer Homepage und evtl. Flyer in Ihren Briefkästen dazu.

• Mustereinwendungen können Sie etwa ab Ende November auch online abrufen: www.nachtflugverbot-leipzig.de

Nutzen wir gemeinsam diese Chance, uns Gehör zu verschaffen - für unsere Zukunft in Schkopau!

Michael Teske Fraktion Die Linke/Grüne/Pro Bürger Buergernah@online.de